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Lohngerechtigkeit in Deutschland

25/3/2021

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Ich stehe fest zum Prinzip „Gleicher Lohn für Männer und Frauen“. Dazu habe ich gestern in der Bürgerschaft gesprochen.
Noch ist das Ziel der Lohn­gerechtigkeit nicht erreicht: Das Gender Pay Gap beträgt lt. Statistischem Bundesamt 6%. Das darf so nicht bleiben. Neben Entgelttransparenz muss daher ein Schwerpunkt auch weiterhin auf einer gleich­berechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben liegen.
Dabei geht es vor allem um Folgendes: Verbesserter Zugang von Frauen zu hochwertigen beruflichen Positionen,  Förderung des Unternehmertums von Frauen, Förderung von Bildung, Ausbildung und Erhaltung digitaler Fertigkeiten und Fähigkeiten insbesondere in den MINT-Fächern, gesundes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben, ausgewogene Verteilung der Lasten innerhalb der Familien, Ausbau von Dienstleistungen und Infrastrukturen für die Kinder- und Altenbetreuung.
Konkret: Wir sollten den eingeschlagenen Weg zur Herstellung der Lohngerechtigkeit weiterverfolgen, Informationsangebote zum Entgelttransparenzgesetz ausweiten, Maßnahmen evaluieren. Und dann weiter alles Gebotene tun, um die Lohngerechtigkeit in Deutschland und in Hamburg vollständig zu erreichen.
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Aktuelles Unternehmensteuerrecht

7/3/2021

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Besteuerung von Personenunternehmen.
Hier ist viel zu tun!
Wir brauchen dringend ein Optionsmodell und die Reform der sogenannten Thesaurierungsbesteuerung.
Klingt für nicht-Fachleute abstrakt. Aber im Kern geht es um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands, der ganz wesentlich in Personenunternehmen organisiert ist.
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