Seit Jahren arbeitet der Staat in die entgegengesetzte Richtung: Bei immer höheren Steuersätzen (heute bis zu 6,5%!) werden Anreize geschaffen, die Steuer durch künstliche Strukturen zu umgehen. Ein großes Ärgernis. Die Steuer ist schlicht zu hoch und wird in Ballungszentren zudem noch auf die gestiegenen Grundstückspreise erhoben. Die Folge: Die Wohneigentumsquote der 30-39jährigen ist von 34% in 1996 auf 26% in 2016 gesunken. Wir sollten hier aus der Geschichte lernen: Als Anfang der 1980er Jahre die Grunderwerbsteuer von 7,5% auf 2% abgesenkt und die Bemessungsgrundlage verbreitert wurde, ist das Steueraufkommen nicht gesunken. Vielmehr wurde die Steuer danach schlicht in Kauf genommen, sie hat den Grundstückskauf nicht „über Gebühr“ verteuert. Dahin müssen wir zurück!
Der Weg dahin ist nicht einfach. Seit 2006 können die Länder die Steuersätze festsetzen, und sie drehen munter an der Steuerschraube (Ausnahme: Bayern und Sachsen). Wir brauchen eine Grundgesetzänderung, um die Gesetzgebungskompetenz auf den Bund zurück zu verlagern. Aber dieser Weg ist unumgänglich. Der Staat ist ein wesentlicher Kostentreiber beim Grundstückskauf. Es ist widersinnig, den Grundstückskauf erst mit einer hohen Verkehrssteuer zu belasten und dann ein Baukindergeld vorzusehen, dass einzelnen per Subvention die kassierte Steuer zurückgibt. Günstiger wäre es, die Steuer gar nicht erst in heutiger Höhe zu erheben. Entscheidend ist daher die Absenkung des Steuersatzes. Mein Vorschlag: Wir senken die Grunderwerbsteuer auf 2% ab. Die Grunderwerbsteuer wird so vom gegenwärtigen Kostenhammer wieder zu einer bezahlbaren Verkehrsteuer! Ein weiterer Vorschlag: Um die Herstellung von Wohnimmobilien zusätzlich zu fördern und Kleingewerbetreibende beim Aufbau ihrer Unternehmen zu unterstützen, werden zudem die Herstellungskosten für die erstmalige Errichtung von Wohn- und Kleingewerbeimmobilien bis zu € 300.000 von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Auf diese Weise wird die Schaffung neuen Wohnraums und junger Gewerbeimmobilien um bis zu 6.000 Euro gefördert. Das Baukindergeld kann wieder abgeschafft werden. |
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August 2020
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