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800qm

23/4/2020

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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Begrenzung der Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter in einem Eilverfahren für unrechtmäßig erklärt. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) wird voraussichtlich am Donnerstag kommender Woche über die Beschwerde des Senats gegen diese Entscheidung urteilen.
Meine Meinung:
Es ist richtig, Lockerungen schrittweise und mit Bedacht vorzunehmen. Die Gesundheit der Menschen muss auch weiterhin maßgeblich sein. 
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Klar ist aber auch, dass eine Öffnung von Geschäften sachgerecht sein muss. Die Kriterien – was öffnen wir jetzt, was öffnen wir später – und die Einschränkungen der Betreiber müssen am Infektionsschutz ausgerichtet sein. ​
Aber sind 300 Kunden in einem großen Kaufhaus mit Blick auf Corona gefährlicher als 30 Kunden in einem kleinen Laden? Ist die Quadratmeterzahl ein relevantes Kriterium? Wie ist die Tatsachenbasis?
Sollte 
das Oberverwaltungsgericht das Urteil bestätigen, werden auch Geschäfte mit über 800 Quadratmetern öffnen, Abstandsregelungen umsetzen und den Gesundheitsschutz einhalten. Wenn ich mir ansehe, wie vorbildlich und innovativ die Bau- und Supermärkte die Hygienevorschriften umsetzen, bin ich überzeugt, dass dies der Einzelhandel ebenso vermag, unabhängig von der Größe des Geschäfts. Auch zeigen doch Kundinnen und Kunden, wie durch Abstandhalten, Rücksichtnahme und Höflichkeit das wirtschaftliche Leben aufrechterhalten und schrittweise wieder aktiviert werden kann. Der Einzelhandel war jetzt über einen Monat geschlossen und hat die Zeit genutzt, mittel- und langfristige Schutzkonzepte vorzubereiten und zu erproben. Wem das nicht gelingt, der muss vor der Öffnung nachbessern. Am Ende kommt es auf jeden Einzelnen von uns an. Wir alle haben es durch hohe Disziplin und Einhaltung der Regeln wie der ab Montag geltenden Maskenpflicht in der Hand, dass vorsichtige Öffnungsmaßnahmen auch funktionieren und ein Leben mit dem Virus möglich bleibt.
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