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Arbeitszeit, Freiheit und Soziale Marktwirtschaft

22/5/2019

 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagt: Der Arbeitgeber muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfassen, um effektiven Arbeitnehmerschutz zu gewährleisten.
​Ist das Konzept des EuGH richtig?
​In der digitalisierten "Wirtschaft 4.0"?
Ich glaube, wir müssen hier noch einmal neu nachdenken, ehe wir das EuGH-Urteil in Deutschland umsetzen. Wir haben einen hohen Beschäftigungsstand in Deutschland und suchen händeringend Fachkräfte. Wir haben in vielen Bereichen einen "Arbeitnehmermarkt", gerade im Bereich IT, bei Dienstleistungen, in vielen Bereichen der Wirtschaft 4.0. Gibt es hier Bedarf für mehr Bürokratie?
Bild
Eins steht jedenfalls fest: Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer darf nicht abends um 22 Uhr noch einmal E-Mails bearbeiten und am nächsten Morgen schon wieder um 8 Uhr im Büro sein. Das ist im Grunde nicht erlaubt! Viele Arbeitnehmer wollen aber ihre Arbeitszeit flexibel gestalten und zum Beispiel abends noch einmal etwas für den Job tun, wenn sie nachmittags ihre Kinder betreut oder ihre Eltern gepflegt haben.
Auch viele Firmen brauchen diese Flexibilität, gerade mittelständische Unternehmen, gerade Start-ups, gerade im Projektgeschäft. Gerade in der Wirtschaft 4.0.
Diese Flexibilität von Arbeitnehmern und Unternehmern zusammenzubringen, ist Aufgabe nicht nur von Gewerkschaften und Unternehmen, sondern auch die Aufgabe kluger Gesetzgebung. Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass Überstunden nicht "für lau" geleistet werden.
Bislang kennen wir das Grundmodell der "Vertrauensarbeitszeit": Der Arbeitnehmer kann in vielen Fällen die Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitsrechts selbst erfassen. Das ist gut so! Eine allgemeine Verlagerung auf den Arbeitgeber, wie sie der EuGH fordert, bedeutet hier mehr Bürokratie und weniger Freiheit! - Wenn es mit dem Vertrauen nicht klappt, können beide Seiten eine Lösung verlangen. Vielfach ist sowieso die "Stechuhr" vereinbart. Aber ein "Zwang für alle Fälle" führt zu mehr Bürokratie und geht an den Bedürfnissen vieler Menschen vorbei.
Meine Meinung:
  • Für Freiheit der Vertragspartner! 
  • Für Bürokratieabbau! 
  • Wir sollten die Vertrauensarbeitszeit als Grundmodell im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts beibehalten.
Aber, darüber hinaus, müssen wir das Arbeitszeitmodell insgesamt überdenken. Eine starre Tageshöchstgrenze ist Unfug, wir sollten sie durch eine Wochenhöchstarbeitszeit ersetzen. Die Mindestpausen sollten ebenfalls überdacht werden.
In diesem Sinne fordert das EuGH-Urteil ganz allgemein heraus:
​Der Gesetzgeber muss auch bei der Arbeitszeit die Idee der Freiheit in der Sozialen Marktwirtschaft 
entschieden verteidigen.

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