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Forschungsförderung

2/3/2019

 
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung erarbeitet.
Der Entwurf geht in die richtige Richtung: 
Da die sog. "Auftragsforschung" enthalten ist, werden auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Künftig sollen 25 % der Kosten für das Forschungspersonal als Forschungszulage gewährt werden.
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Begrenzungen gibt es vor allem in zwei Punkten:
  • Die Höchstförderung beträgt € 500.000 - es können bis zu € 2 Mio. angesetzt werden, davon werden 25 % ausgezahlt.
  • Die Laufzeit des Gesetzes ist zudem zunächst auf vier Jahre begrenzt.
Die Kosten für den Fiskus sollen in dieser Zeit rd. € 5 Mrd betragen.
Eine Begrenzung der förderungswürdigen Unternehmen (Umsatz, Mitarbeiterzahl o.ä.) ist nicht vorgesehen.
"Zu wenig, zu kurz", wie das Handelsblatt titelt?
Ich bin für die steuerliche Forschungsförderung und auch für die zeitliche Begrenzung, um nach vier Jahren zu prüfen, ob das Gesetz wirkt. Gerade Mitnahmeeffekte müssen vermieden werden, denn Deutschland ist ja bereits ein High Tech Standort. Dies soll natürlich so bleiben, und der Fokus des neuen Gesetzes muss darauf liegen, zusätzliche Forschungsinvestitionen nach Deutschland zu holen. Aber nicht mit der Gießkanne! Dabei lohnt auch ein Blick in die USA: Dort hat die Steuerreform 2017 Forschungsaktivitäten amerikanischer Unternehmen in die USA zurückgeholt.
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