Die Kanzlerin sagt dazu heute beim Deutschen Mieterbund, das Kabinett werde "in der nächsten Woche mit großer Wahrscheinlichkeit einen Gesetzentwurf vorstellen", dann erwarte sie "schwierige Beratungen in Bundestag und Bundesrat". Eine Einigung sieht anders aus. Worauf kommt es jetzt an?
Finanzminister Scholz favorisiert immer noch ein kompliziertes Bewertungsmodell, jetzt erkennbar mit der Option für die Bundesländer, eigene Bewertungsregeln vorzulegen und die Steuermesszahl in eigene Regie zu übernehmen. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden. Es geht Minister Scholz mit seinem Modell immer noch darum, die Grundsteuer zu einer verdeckten Vermögenssteuer mit komplizierten Bewertungsregeln auszubauen. Das ist, erstens, verfassungsrechtlich zweifelhaft, es ist, zweitens, eine unnötige bürokratische Belastung aller Bürgerinnen und Bürgern; auch die Finanzverwaltung blickt skeptisch auf ein bürokratisches Monstrum. Und es führt, drittens, zu einer Mehrbelastung der Häuslebauer und Mieter im Ganzen. Bayern will die Sache daher schon lange in die eigene Hand nehmen, um ein flächenbezogenes Modell durchzusetzen und die Steuermesszahl, die letztlich die Höhe der Steuer vorgibt, anzupassen. So hat man früher auch im Hamburger Senat gedacht, sagt dies aber nicht mehr so laut, weil man den Genossen Olaf nicht in die Pfanne hauen will. Ich fordere den Senat auf, dass er hier standhaft bleibt und eine Erhöhung des Steueraufkommens in Hamburg unterbindet. Der Preis für das "Scholz-Modell plus Öffnungsklausel" wäre letztlich ein deutschlandweiter Flickenteppich bei der Grundsteuer, verbunden mit Steuererhöhungen in weiten Teilen des Landes. Eine solche Grundsteuer würde, das kann man jetzt schon sagen, die Bürgerinnen und Bürger zu Recht empören und schnell wieder bei den Gerichten landen. Ich wünsche mir, dass die neue Grundsteuer einfach, einheitlich und insgesamt belastungsneutral wird! Die Hamburgerinnen und Hamburger dürfen in der Summe nicht stärker belastet werden. Das Flächenmodell weist dafür den Weg.
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