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Handlungsfähig bleiben -- Verbandsklage auf den Kern zurückführen

15/7/2019

 
Das Verbandsklagerecht lähmt wichtige Infrastrukturprojekte in Deutschland. Zwar ist die Beteiligung der Verbände ein wichtiges Instrument für Rechtsschutz und Transparenz. Aber die Verbandsklagen der Verbände müssen auf das Verfahrensrecht und die ordnungsmäßige Beteiligung der Verbände beschränkt werden.
Da bin ich mir mit unserem Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß, der sich heute im Hamburger Abendblatt äußert, völlig einig!
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Gerade die für Hamburg wichtigen Industrien wie Hafen, Logistik, Energie und Verkehr und die ganze Metropolregion Hamburg brauchen bei Infrastrukturprojekten Planungs- und Umsetzungssicherheit. Dem steht das Verbandsklagerecht allzu oft im Wege. Der Staat muss handlungsfähig bleiben. Darauf haben Bürger und Unternehmen einen Anspruch!
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Auch der Wirtschaftsrat Hamburg plädiert dafür, die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung durch die Gerichte bei Klagen von anerkannten Umweltverbänden auf zwei Aspekte zu beschränken:
  • Die ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren.
  • Die Sicherstellung, dass sich die Genehmigungsbehörde mit allen von Umweltverbänden im Genehmigungsverfahren vorgebrachten Einwendungen ordnungsgemäß, d.h. ermessensfehlerfrei, befasst hat.
Heute hat sich die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU in Hamburg zu den Forderungen von Christoph Ploß ebenfalls unterstützend geäußert.
Um nicht missverstanden zu werden: Wir brauchen Bürgerbeteiligung, Transparenz, Interessenausgleich und Umweltverträglichkeitsprüfung etc. Dies ist auch der Kern des Verbandsklagerechts.
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Aber wenn all dies im Verfahren gewährleistet ist, dann darf das Verbandsklagerecht kein Instrument sein, mit dem Infrastrukturprojekte torpediert werden können.
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