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Keine Sonderbürokratie für deutsche Steuerpflichtige

19/4/2018

 
Künstliche Steuermodelle, die der Steuervermeidung dienen, müssen bekämpft werden. Aber wie so oft darf man nicht über das Ziel hinausschießen. Die EU-Kommission hat am 21.06.2017 einen Richtlinien-Entwurf zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuermodelle vorgelegt. Diese Pflicht wollen die Länder jetzt auf rein nationale Steuergestaltungsmodelle ausdehnen.
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Mein fachlicher Rat: 
Es ist sinnvoll, zunächst belastbare Erfahrungen mit der bis Ende 2019 umzusetzenden EU-Richtlinie abzuwarten. Die Ausdehnung auf reine Inlandssachverhalte stellt alle Bürger unter Generalverdacht, obgleich (i) der Fiskus auf beiden Seiten vollen Einblick hat und (ii) der Steurpflichtige ohnehin eine strafbewehrte Steuererklärung abgeben muss. Ohne Not draufzusatteln, schafft eine Sonderbürokratie für deutsche Steuerpflichtige.
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Pressemitteilung der MIT
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