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Schicksalstage für Europa, Ein Steuergesetzbuch für Deutschland

1/1/2019

 
Sehr verehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde!

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein glückliches, gesundes Neues Jahr und Gottes Segen!

Das Jahr 2019 bringt uns mit dem Brexit im März und der Europawahl im Mai Schicksalstage für Europa! Die Krise der Idee des Rechtsstaats in Osteuropa, die Risiken für den Euro in Italien und die noch nicht abgeschlossene Reform in Frankreich kommen als große Herausforderungen hinzu. 
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Aber auch in Deutschland stehen wichtige Hausaufgaben an, insbesondere in der Wirtschaftspolitik: Der Wirtschaftsrat hat eine Sieben Punkte-Agenda für wirtschaftspolitische Reformen in Deutschland formuliert. Dieser Agenda schließe ich mich an! Ein zentrales Thema ist die Steuerpolitik.
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​Ich habe in der heutigen GmbH-Rundschau mein Konzept für ein Steuergesetzbuch für Deutschland formuliert.
​Dabei berücksichtige ich auch zahlreiche Überlegungen, die wir in der Mittelstandsvereinigung der CDU im Sommer zusammengetragen haben. Hier die wesentlichen Überlegungen:
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  • Steuersatz auf internationales Niveau senken
Wir brauchen einen einheitlichen Unternehmensteuersatz von unter 25 %. Dies ist ein Gebot fairen Wettbewerbs: Die Körperschaftsteuer wurde in den meisten Länder auf höchstens 25 % – und z.T. deutlich darunter, z.B. in den USA – reduziert. In Deutschland beträgt die Belastung von Körperschaften dagegen weiterhin rund 30 %. Die effektive Steuerlast liegt damit weltweit im Spitzenbereich. Dieser massive Standortnachteil muss beseitigt werden, auch für Personenunternehmen.
  • Rechtsformneutrale Besteuerung sicherstellen
Wir müssen die Unternehmensteuer rechtsform- und finanzierungsneutral ausgestalten.
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften sollen optieren können, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden – gegebenenfalls durch eine Überarbeitung der Thesaurierungsbesteuerung. Dabei muss den Anforderungen der Doppelbesteuerungsabkommen Rechnung getragen werden.
Zudem müssen Eigen- und Fremdkapital, die im deutschen Steuerrecht beim Betriebsausgabenabzug unterschiedlich gehandhabt werden, gleichbehandelt werden. Gerade in höheren Zinsphasen führt die unterschiedliche Behandlung von Dividenden und Zinsen zu Verwerfungen. Die ökonomischen Effekte der Ungleichbehandlung sind schädlich und sollten vermieden werden.
  • Konzernsteuerrecht, Verlustnutzung modernisieren
Wir brauchen ein einfacheres, europafestes System der Gruppenbesteuerung in Deutschland.
Bislang hält das deutsche Unternehmensteuerrecht bei der Konzernbesteuerung an überkommenen nationalen Regeln fest, etwa am Gewinnabführungsvertrag bei der Organschaft. Die Gewerbesteuer ist bei der Konsolidierung ein Fremdkörper, nicht nur international, sondern auch national im Bereich der Personengesellschaften.
Die EU-weite Gewinnermittlung und ‑konsolidierung im Rahmen der GKKB (Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) muss ergebnisoffen geprüft werden. Entscheidend ist das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit von Unternehmensgruppen. Dies gilt auch für die Verlustnutzung.
  • Gewerbesteuer als Zuschlagsteuer ausgestalten
Die Gewerbesteuer müssen wir in der Weise modifizieren, dass sie als einfacher kommunaler Zuschlag zur Körperschaftsteuer bzw. zur Steuer auf den Gewerbeertrag ausgestaltet ist.
Die deutsche Gewerbesteuer ist in ihrer bestehenden Form international ein Fremdkörper. Die gesonderte Gewinnermittlung für Gewerbesteuerzwecke ist nicht zu rechtfertigen. Die Gewerbesteuer führt zu Doppelbelastungen bei grenzüberschreitenden Strukturen und benachteiligt inländische Betriebsstätten. Sie enthält zudem Elemente einer Substanzbesteuerung.
  • Internationales Steuerrecht modernisieren
Unser Unternehmensteuerrecht wird den Maßnahmenkatalog gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, der im Rahmen des BEPS-Prozesses (Base Erosion and Proft Shifting) auf Ebene der OECD erarbeitet worden ist, übernehmen. Dabei darf auch das klassische Recht der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz nicht aus dem Blick verloren werden. Dieses folgt aktuell noch dem Wirtschaftsmodell der 1970er-Jahre und muss dringend modernisiert bzw. vereinfacht werden. Für die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle sollten wir tunlichst die für 2020 erwarteten Empfehlungen der OECD zur Besteuerung der Digitalisierung abwarten.
  • Besteuerungsverfahren digitalisieren
Wir brauchen ein vollständig digitalisiertes Besteuerungsverfahren, insbesondere mit Blick auf Massenverfahren (Bilanzierung, Lohn- und Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer etc.).
Die Automatisierung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens in Deutschland hinkt der internationalen Entwicklung hinterher. Nicht nur internationale Konzerne, sondern auch Startups und Mittelständler sind davon in besonderer Weise negativ betroffen.
  • Generalrevision des Unternehmensteuerrechts
Wir müssen die Chance nutzen, das Unternehmensteuerrecht einer Generalrevision zu unterziehen - von der Überarbeitung des Bilanzsteuerrechts über die steuerliche Forschungsförderung bis hin zur Wetterfestigkeit des Unternehmensteuerrechts nach Maßgabe des EU-Beihilferechts.
  • Soli ganz abschaffen
Der Solidaritätszuschlag muss 2020 vollständig für alle Steuerzahler aufgehoben werden. Er ist mit Auslaufen des Solidarpakts II verfassungswidrig.
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