GÖTZ WIESE
  • Moin Hamburg
  • Hafen
  • Kontakt
    • Newsletter
    • Datenschutz & Impressum

ZUKUNFTSTHEMEN. 

MEIN BLOG.

HAMBURG
POLITIK  WIRTSCHAFT  KULTUR

Steuerkonzept für Hamburg

11/7/2018

 
Hamburg braucht ein steuerliches Gesamtkonzept für die nächste Legislaturperiode. Die steuerliche Belastung der Hamburgerinnen und Hamburger steigt weiter. Der Finanzsenator schreibt Mehreinnahmen gedanklich in alle Zukunft fort und nutzt den Gestaltungsspielraum nicht, der sich in Zeiten guter Konjunktur und hoher Beschäftigung ergibt. Im Gesamthaushalt der Stadt werden sogar weiter Schulden gemacht. 
Bild
Dagegen müssen wir ein Steuerkonzept stellen, das folgende Kernpunkte berücksichtigt:
  • Steuerliche Entlastungen, insb. für unteren und mittleren Einkommen
  • Investitionen in Digitalisierung und Wachstum
  • Tilgung von Altschulden.
Für die steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ergeben sich konkret sechs Punkte:
  1. Soli weg! Sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
  2. Grundsteuer stabil! Keine Erhöhung der Grundsteuer.
  3. Verwaltung digital! Steuererklärung vor­ausgefüllt und digital.
  4. Anreize setzen, Steuern runter! Entlastung aller Einkommensgruppen.
  5. Unternehmensbesteuerung modern! Unter­nehmen­steuerrecht zukunftsfähig machen.
  6. Schattenhaushalte vermeiden! Für einen transparenten Gesamt­haushalt.​ ​
Zum Hintergrund: Ein modernes Steuerkonzept für Hamburg muss die Finanzierung der wesentlichen Aufgaben unserer Stadt sichern, im Übrigen aber die Freiheit und Eigenverantwortung der Hambur­gerin­nen und Hamburger bei der Gestaltung ihrer finanziellen Verhältnisse zur Geltung bringen. “Mehr brutto vom netto” setzt Leistungsanreize frei und erhöht Sparquote und private Alters­vorsorge. Dies ist das Steuerkonzept der Sozialen Marktwirtschaft.
Die Posse um die geplante Erhebung einer Gehwegsteuer, die die CDU Hamburg in letzter Minute verhindert hat, zeigt, dass der rot-grüne Senat in die entgegengesetzte Richtung denkt und noch mehr abkassieren will – trotz immer weiter steigernder Steuereinnahmen. Während Hamburg 2012 Steuern i.H.v. rd. € 8,7 Mrd. und 2017 i.H.v. € rd. 11,5 Mrd. vereinnahmt hat, werden es 2022 rd. 13,5 Mrd. sein. Dies ist eine Steigerung von über 50 % in 10 Jahren!
Das bloße Festhalten an der “Schwarzen Null” bedeutet bei dieser Steigerung der Steuer­ein­nah­men mehr Staat und mehr Umverteilung. Dies ist der ideologische Ansatz von Rot/Grün.
Dagegen möchte ich einen anderen Weg beschreiten: Der dienende und fürsorgliche Staat ist in Zeiten guter Beschäftigung und Konjunktur auskömmlich finanziert und muss mit den heute verfügbaren Mitteln auskommen. Im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2019/20 werden wir Vorschläge für eine effiziente, effektive und transparente Verwendung des Hamburger Haushalts machen.
Zudem gilt es, die Steuerschätzung gezielt zu nutzen, um Schulden zu tilgen, Investitionen in Digitalisierung und Wachstum vorzunehmen und die Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten.
Hierfür werde ich in den kommenden Monaten ein detailliertes Steuerkonzept erarbeiten, das sich an den o.g. sechs Kernpunkten orientiert:
1.  Soli weg!
Der Solidaritätszuschlag muss sofort und vollständig abgeschafft werden. Die Aufhebung des Solidaritätszuschlagsgesetzes soll in das zur Zeit verhandelte Jahressteuergesetz auf­ge­nommen werden, so dass der Soli ab 2019 nicht mehr erhoben wird.
Mit dem Auslaufen der Solidarpaktmittel für die ostdeutschen Länder 2019 fällt die ver­fas­sungs­rechtliche Legitimation des Solis endgültig weg. In Zeiten steigender Steuer­ein­nah­men ist der Soli ohnehin nicht mehr erforderlich. Die Abschaffung für alle Bürger und Unternehmen führt zu einer Entlastung, die Vorsorge, Investitionen und andere Spielräume auf privater Ebene ermöglicht.
2.  Grundsteuer stabil!
Die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 geforderte Reform der Grundsteuer muss für ein einfaches und sozial ausgewogenes Modell genutzt werden. Dabei dürfen die Ham­bur­gerinnen und Hamburger insgesamt nicht stärker belastet werden.
Hier bietet die Anknüpfung an leicht ermittelbare, flächenbezogene Kennziffern deutliche Vorteile. Bei einer Bezugnahme auf (i) Grundstücksgröße, (ii) Gebäudeart und (iii) Gebäude­­fläche kann ein Grundstück leicht klassifiziert werden. Eine teure, langwierige und streitanfällige Bewertung von einigen hunderttausend Grundstücken und Gebäuden allein in Hamburg unterbleibt.
Entscheidend ist, dass es durch die Reform der Grundsteuer nicht zu einer Erhöhung der Steuerbelastung kommt und Hamburg auch nicht im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Steuern abführen muss. Hamburg hat bereits die höchste Grundsteuer in ganz Deutschland.
​Zwar führen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu einer abweichenden Bewer­tung und damit auch zu einer Verschiebung bei der Bemessungs­grundlage im Einzelfall. Die Gesamtsteuerbelastung der Mieter und Eigentümer in Hamburg darf aber nicht steigen, sondern sollte im Gegenteil eher sinken! Die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer müssen von der Finanzverwaltung zudem einfach gehalten und vorausgefüllt werden.
3.  Verwaltung digital!
Die Digitalisierung der Finanzverwaltung in Hamburg muss zu einer spürbaren Entbüro­kratisierung und Vereinfachung der Besteuerungsverfahren führen.
Für die Bearbeitung und Abgabe von Steuererklärungen sollen jedem Steuerpflichtigen voraus­­gefüllte elektronische Formulare zur Verfügung stehen, in denen wesentliche Angaben zu Einkünften, Zahl der Kinder und Höhe der Sozialabgaben bereits berück­sichtigt sind.
4.  Anreize setzen, Steuern runter!
Die steuerliche Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger ist ein Kernanliegen.
Leistung muss sich lohnen! Daher müssen jetzt – über die Abschaffung des Solidaritäts­zuschlages hinaus – die Spielräume für weitere Entlastungen der Leistungsträger und der Familien, gerade auch bei unteren und mittleren Einkommen, genutzt werden.
Vier Maßnahmen sind sofort möglich: (i) die Einführung eines modernen Familien­splittings, (ii) die Anhebung des Kindergrundfreibetrages auf Erwachsenenniveau, (iii) die Verdoppelung des Werbungskostenpauschbetrags von € 1.000 auf € 2.000 und (iv) die Abflachung des Einkommensteuertarifs, so dass mittlere Einkommen niedriger besteuert werden.
Darüber hinaus muss das Einkommensteuerrecht insgesamt entschlackt und vereinfacht werden.
5.  Unternehmensbesteuerung modern!
Das Unternehmensteuerrecht in Deutschland ist seit Jahren nicht mehr modernisiert worden. Dies führt angesichts verschärften internationalen Wettbewerbs zu massiven Nach­teilen für den Standort Deutschland. Das Unternehmensteuerrecht muss daher umgehend struk­turell reformiert und zukunftsfähig ausgestaltet werden.
Dabei unterstütze ich die Forderungen der Mittelstands- und Wirtschafts­ver­eini­gung der CDU vom 3. Juli 2018 (Unternehmensteuerreform jetzt!).
6.  Schattenhaushalte vermeiden!
Hamburg muss durch volle Transparenz sicherstellen, dass alle Bürger sehen können, dass der Staat mit dem Steuergeld ordentlich arbeitet und keine verdeckten Schulden aufnimmt. Angesichts des Trauerspiels um die Rettung der HSH Nordbank ist noch einmal deutlich geworden, wie vergleichsweise einfach Schulden und Risiken in Tochtergesellschaften und andere Körperschaften ausgelagert werden können, für die letztlich der Steuerzahler haftet.
Nur auf diese Weise kann im Ergebnis auch vermieden werden, dass Schulden auf künftige Generationen verlagert und Investitionen auf Pump bezahlt werden.
Kontakt
HAMBURG
POLITIK - WIRTSCHAFT - KULTUR
Bild
Impressum
  • Moin Hamburg
  • Hafen
  • Kontakt
    • Newsletter
    • Datenschutz & Impressum